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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, sowie für Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne § 310 BGB.

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB den Auftrag annehmen oder ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Auskünfte und Beratungen

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere Leistungsangaben, sind ermittelte Durchschnittswerte. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verwendungsvorgaben werden durch Auskünfte und Beratungen nicht entbehrlich. Mündliche Angaben sind unverbindlich. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer X dieser Bedingungen.

Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware ausliefern. Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Muster sind spätestens nach 4 Wochen in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in dieser Zeit, sind wir berechtigt, diese nach unserer gültigen Preisliste zu berechnen.

Alle Vereinbarungen zur Durchführung dieses Vertrags sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche und schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen und/oder der Auftragsbestätigung abweichen, bedürfen ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Geschäftsführung, wenn sie von anderen als den genannten Personen abgegeben wurden. Unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter haben keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren. Für den Inhalt des Liefervertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung und/oder unsere Zustimmung zu einer Vertragsänderung maßgebend.

Lieferung

Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung zu laufen, nicht jedoch vor der eindeutigen Klärung aller Einzelheiten des Auftrags. Im Falle von Änderungswünschen des Kunden beginnt sie mit unserer schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderung. Lieferfristen und –termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Lieferfristen und –termine sind eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen) und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag. Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dieser beruht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Unbeschadet der Bestimmungen über den Erfüllungsort (vgl. Ziffer XI Abs. 1 dieser Bedingungen) erfolgt die Lieferung grundsätzlich frei Haus. Über Transportart und Transportweg bestimmen wir nach eigenem Ermessen. Unsere Ware wird zum Transport handelsüblich verpackt. Macht der Kunde bindende Vorgaben hinsichtlich Transportart oder Transportweg, so trägt er die Versandkosten. Bei Sendungen ins Ausland werden die Versandkonditionen grundsätzlich gesondert vereinbart und berechnet.

Gefahrtragung

Die Sach- und Preisgefahr geht -auch bei Teillieferungen- mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Kunden über, auch wenn der Transport durch unsere eigenen Leute und/oder mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Die Tatsache, dass wir die Transportkosten übernehmen, hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

Verzögert sich der Versand aus Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden

Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer. Sie gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.

Unsere Preise basieren auf der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.

Zahlungbdingungen

Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarungen sind Zahlungen porto- und spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen erfolgen in €. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wird berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Zahlungen des Kunden werden nach Maßgabe der § 366, 367 BGB verrechnet. Entgegenstehende Weisungen des Kunden sind unbeachtlich.

Bei Erstlieferung zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung kann Lieferung unter Nachnahme oder nach Vorkasse des Rechnungsbetrages erfolgen.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls sonst bestehende oder später entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gezahlt bzw. ausgeglichen hat.

Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden (nachstehend insgesamt „Weiterveräußerung“ genannt). Eine anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltswaren betreffenden Rechtsgrund zustehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderungen aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheit die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 % oder der nominelle Wert um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Haftung für Mängel

 

Von unseren Katalogen, Broschüren, Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) kennzeichnen die Beschaffenheit unserer Produkte und ihre Verwendungsmöglichkeiten. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar und entsprechen unserem jeweils aktuellen Kenntnisstand. Sonstige Herstellerangaben sind nicht verbindlich. Für den Erfolg beschriebener Behandlungsmöglichkeiten haften wir nicht. Wir haften ferner nicht für unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, insbesondere fehlerhaftem Einsatz durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Handhabung, im Besonderen durch nicht geschultes Personal.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren –auch wenn zuvor Muster übersandt worden waren- unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 7 Arbeitstage nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt, dies gilt nicht für den Vorbehalt nach Ziffer IX Abs. 6.

Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Ware zu dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sachgerecht zu lagern und unsere Anweisungen, Instruktionen und Warnungen zu beachten. Der Kunde muss in seinem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass für Lagerung und Gebrauch der Ware alle einschlägigen rechtlichen Genehmigungen und Standards vorliegen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche gegen die Transportperson oder den Transportversicherer wegen Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transportes obliegt dem Kunden. Insbesondere ist er verpflichtet, sich einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware durch eine Bescheinigung der Transportperson bestätigen zu lassen.

Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir ausschließlich durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (§ 440 BGB) oder entbehrlich,

weil wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen

wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Kunde im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§323 Abs. 2 BGB), so steht dem Kunden sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertragszurückzutreten und Schadenersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziffer X zu verlangen

Nimmt der Kunde mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware, einschließlich der Mangelfolgeschäden, verjähren innerhalb von einem Jahr beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziffer X.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.

 

Die Rücksendung mangelhafter Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.

Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Handlung beruhen –einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen- , für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; die Haftung ist allerdings auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen müssten.

Schadensersatzansprüche, die nicht von Ziffer IX.7. erfasst werden, verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund innerhalb von 1 Jahr ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)

Mit den vorstehenden Bestimmungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt, soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Abkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

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